COSMO: Ist der Umbau rechtswidrig?
Der WDR plant, sein mehrsprachiges, interkulturelles Radioprogramm COSMO zum 1. April 2027 einzustellen. Damit trifft er nicht nur auf breiten, entschiedenen Widerstand, sondern verstößt eventuell auch gegen geltendes Recht.
Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf (Universität Leipzig). Danach sei COSMO durch das WDR-Gesetz (§ 3 Abs. 4 Nr. 6) fest verankert und könne nicht einfach eingestellt werden. Außerdem sei die geplante Verengung auf 20- bis 29-Jährige unzulässig, da sich das Programm an alle Altersgruppen richten müsse. Dazu komme, dass der vom WDR vorgesehene reine HipHop-Sender nicht den gesetzlichen Auftrag für ein interkulturelles Gesamtprogramm erfülle.
Die Neuen deutschen Medienmacher:innnen haben das Gutachten in Auftrag gegeben und medial verbreitet. Sie sind an NRW-Ministerpräsident Wüst herangetreten und haben ihn aufgefordert, die Rechtsaufsicht auszuüben. Außerdem fordern sie den WDR-Rundfunkrat auf, die Entscheidung auf Basis des Gutachtens zurückzunehmen.
+++ UPDATE +++
Der WDR räumt ein, dass der geplante Name „1LIVE STREET“ ein Fehler war. Die Resonanz habe gezeigt, dass der Titel als „diskriminierende Reduzierung vielfältiger migrantischer Lebensrealitäten“ gelesen werden kann. Das eigentliche Problem des geplanten Umbaus sei damit jedoch nicht gelöst, betonen die Neuen deutschen Medienmacher:innen. Außerdem hat die NRW-Staatskanzlei reagiert und angekündigt, die rechtliche Einschätzung des Gutachtens zu prüfen.
Zur Unterstützung von COSMO findet eine Kundgebung in Köln mit viel Solidarität und Live-Musik statt am 10. Juli, 17 Uhr, Roncalliplatz, 50667 Köln.
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